Geh doch mal
in eine Schwangerschaftsberatung vor Ort.
Die können dich umfassend informieren fürs Erste. Was ich dir noch dringend raten würde: Gib keine gemeinsame Sorgerklärung ab.
Sorgen könnt ihr gemeinsam auch ohne diese Erklärung, nur wenns auseinandergeht ist ein streitpotential weniger. Das ist der minimale Vorteil wenn du nicht verheiratet bist.
Ansonsten ist es so, dass dir der Vater - wenn leistungsfähig - derzeit noch 3 Jahre zum Betreuungsunterhalt verpflichtet ist und dem Kind KU zahlen muss, auch eine Erstlingsausstattung muss er finanzieren. Dazu bekommst du Kindergeld und Erziehungsgeld.
Es kommt halt drauf an wie hoch sein Einkommen ist und was ihr dann Miete zahlt ob euch noch staatliche Gelder zustehn.
Viel Glück für euere kleine Familie!
einhorn