Geht nur mit den Kindsvater...
Hallo,
ich habe hier 4 Kinder. 2 davon unehelich aus einer vorherigen Beziehung und alleiniges Sorgerecht für die beiden.
Teilen kannst du das Sorgerecht nur mit den Erzeuger, sonst könnten viele Eltern mit ihren neuen partner hergehen und sich das Sorgerecht teilen ohne Adoption und der Erzeuger müsste dennoch weiterzahlen. Und mal ganz erlich, ein "Erzeuger" ist nicht nur zum zahlen da *find* Er hat ebenso rechte.
Wenn er sich nicht kümmert, (wie meiner hier) Dann kannst du eine Sorgerechtsverfügung machen. Wie ein Testament. Da schreibst rein, das du wünscht, das dein Kind im falle deines Todes oder schwerer Erkrankung bei deiner Mutter bleiben soll, weil ihr Lebensmittelpunkt immer da war, und deine Mum eine wichtige Bezugsperson ist.
Die Vormundschaft würde im Falle deines Todes ans JA gehen,und die würden dann deine Mum überprüfen. Aber, wenn eine Verfügung da ist, ist es fürs JA leichter die geeignete Person zu finden. Und in der Regel wird das sehr wohl beachtet. Außer wenn die angegebene Person absolut ungeeignet ist.
Hier findest du hilfe zur Erstellung so einer Verfügung:
http://dvzag.de/plattformrecht/erstellung\_einer\_so-rgerechtsverfuegung.htm
Ich hoff ich konnt dir helfen. Ansonsten einfach ne PN schreiben ;-)
unter http://www.recht.de gibts auch ein Forum, da kannst auch nachfragen. Aber dort nicht in der ich Form schreiben sondern einen fiktiven fall beschreiben wie z.b. "Frau A hat ein Kind und ist allein bla bla bla"
LG Cel