Wechseln kannst du immer, aber
es ist sehr wahrscheinlich, dass dir deine erste Anwältin trotzdem eine Rechnung stellt. D.h. du würdest in einem bestimmten Rahmen den Anwalt doppelt zahlen müssen. Falls das ganze über eine Rechtsschutzversicherung läuft, benötigst du zum Wechsel das Einverständnis der Versicherung. Holst du dir das nicht, ist es einigermaßen wahrscheinlich, dass die die Zahlung verweigern und du die Anwaltskosten selbst tragen musst. Die Kostenfrage hängt davon ab, ob die Anwältin wirklich Mist gebaut hat. Und es reicht leider nicht die Tatsache, dass du meinst sie hätte welchen gebaut. Im Zweifelsfall würdest du das beweisen müssen und das ist nicht ganz so einfach.