Hallo,
weiß jemand wie lange das Finanzamt "ausgelassene" Steuererklärungen nachfordern kann? Konkret: Ich habe die Steuererklärungen für die Jahre 2004 und 2005 noch nicht abgegeben. Eine Aufforderung hierzu habe ich auch nicht erhalten. Wenn ich jetzt im nächsten Jahr die Erklärung für 2006 abgebe, kann das Finanzamt die beiden bisher nicht eingereichten Steuererklärungen nachfordern?
Danke
SN