Hallo liebes Forum,
es geht um eine junge Frau, die durch eine Krankheit (vorher selbstständige Arbeit) zur Rentnerin wurde und eine staatl. Rente bezieht. Parallel bekommt sie von einer BU-Versicherung einen Betrag x, den ich nicht kenne. Sie liegt aber über dem Freibetrag von 8.004,00 .
Die Frau ist verheiratet, lebt aber in Gütertrennung von dem Mann. Er wiederum ist arbeitslos, bezieht aber vom Staat keine Unterstützung (kein AlG II).
Meine Frage ist nun, ob die BU-Rente und die staatliche zusammen veranschlagt werden? Sprich der Gesamtbetrag zu versteuern ist.
Mit dem Ehemann kann sie sicherlich nicht zusammen veranschlagt werden, um den Freibetrag zu erhöhen?
Es wäre sehr nett, wenn ich eine Antwort erhalten könnte, um meine Freundin zu beruhigen, denn sie hat ein Schreiben ihrer BU-Versicherung bekommen, die prüft, wie ihre Einkommensverhältnisse sind bzw. ob der Anspruch auf die BU-Rente noch besteht (arbeitsfähig wird sie nie mehr sein können, da der Gesundheitszustand rapide abnimmt).
Beste Grüße,
LexiVaro