Kommt drauf an
Es war natürlich ungeschickt, den Anruf als bewusste Handlung zuzugeben. Hättest Du gesagt: "Da habe ich mich verwählt und sofort aufgelegt, als ich es gemerkt habe", wärst Du aus der Sache schon raus.
Nun hast Du dem Mann am Telefon ja irgendwas gesagt, und außerdem gab es bei den Unterlagen zu der Rufnummer (oder am Anfang des Gesprächs) ja auch irgendwelche Informationen.
Je nachdem, wie das formuliert war, kann es schon sein, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Sagen wir es mal so:
Wenn Du Dich geschickt anstellst, kommst Du wahrscheinlich aus der Sache raus. Der Anbieter wird aber heftigen Druck machen und eine enorme Drohkulisse aufbauen, denn nur so hat er eine Chance, ohne eigentlichen Anspruch an das Geld zu kommen.
Alternativen für Dich:
a) zahlen,
b) zum Verbraucherschutz gehen (kostet etwas Geld),
c) zum Anwalt gehen (kostet mehr Geld),
d) nichts tun.
Wenn Du den Druck aushältst, ist d) die billigste Variante. Dann reagierst Du auf keine Schreiben oder Anrufe mehr und äußerst Dich nicht. NIE, mit KEINEM Wort. Erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid musst Du reagieren, dem widersprichst Du form- und fristgerecht. Wenn Du Mist baust, also beispielsweise Korrespondenz wegwirfst, irgendwelche blöden Äußerungen tätigst oder dem Mahnbescheid nicht richtig widersprichst, zahlst Du allerdings viel mehr als 50 EUR. Und wenn Du vor dem Anruf hättest wissen können, dass Du ein Abo abschließt, solltest Du auch zahlen, sofern die Angaben nicht in klitzekleiner Schrift irgendwo versteckt standen.