agi_11942773Also
Ich weiß, daß Strafrecht für Laien oft seltsam und unverständlich ist. Aber es ergibt wirklich Sinn, wie man im Laufe des Jurastudiums feststellt.
Ein Kleinkind kann man nicht aufgrund Heimtücke ermorden, da die Definition 'Ausnutzen der aufgrund Arglosigkeit bestehenden Wehrlosigkeit' lautet. Das Kleinkind ist aber nicht aufgrund Arglosigkeit wehrlos. Die 5-jährige Tochter aber schon. Das ergibt tatsächlich Sinn! So nimmt man seine Arglosigkeit mit in den Schlaf, so daß man wiederum heimtückisch mordet, wer einen Schlafenden tötet. Übrigens gibt es noch andere Mordmerkmale, z.B. Habgier oder um eine Straftat zu verdecken. Wer keins der Mordmerkmale ( 211 StGB) erfüllt, ist 'nur' wegen Totschlags ( 212 StGB) strafbar.
Laut Bundesverfassungsgericht bedeutet 'lebenslang' in der BRD 15 Jahre. Es gehört zur Menschenwürde, daß auch der schlimmste Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder o.ä. die Möglichkeit bekommt, sich zu bessern. Daher wird nach 15 Jahren Haft geschaut, ob der Gefangene entlassen werden kann.
Übrigens habe ich mal zum Thema Todesstrafe den Kommentar eines berühmten Strafrechtsprofessors gelesen, der meinte, die Todesstrafe sei nicht Strafe genug. Es sei schlimmer, 25 Jahre im Gefägnis zu sitzen.
Diese Ansicht teile ich. Der Staat darf nicht zum Henker werden, denn dann stünde er auf einer Stufe mit den Mördern.