Achtung mit Sorgerecht!
Hey!
Wollt Ihr denn mal heiraten? Dann kann das Kind nachträglich immernoch den Namen des Vaters annehmen. Andersrum ist es meines Wissens nicht rückgängig zu machen, bin mir aber nicht absolut sicher.
Ich würde meinem 'unehelichen' Kind nur den Namen des Vaters geben, wenn ich ihn schöner finde, als meinen, mit den Komplikationen leben könnte (es wird Dir in KiGa Krankenhaus etc. nie direkt zugeordnet), und Du es ertragen kannst, dass es ewig wie Dein evtl mal Ex heisst.
Auf gar keinen Fall solltest Du das Sorgerecht teilen!!
Ich kenne leider einige Paare, die schon mal 'vorausschauend' - weils nur 'fair' ist, und ja beide in jedem Fall liebende Eltern bleiben auch im Fall der Trennung etc. - das Sorgerecht geteilt haben - sich dann aber getrennt haben. Dann hast Du eine organisatorische Katastrophe. Du kannst nicht allein in OPs einwilligen, die Schule nicht allein wählen, und umziehen schon mal garnicht (z.B. in die Nähe Deiner Eltern, um Dir die Betreuung bei Berufstätigkeit zu erleichtern) - denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist dann auch geteilt. Die Größe, das komplikationsfrei zu regeln, haben die wenigsten Väter (bzw. wenn das Kind beim Vater bleibt die Mütter), gerade bei einer Trennung im Streit. Da ist es wahrscheinlicher, dass man sich, solange man eine gute Beziehung führt, 'de facto' die Sorge teilt, auch wenn sie auf dem Papier nur einer hat.
My thougths....
Tigger