Hallo
auch hier der klassische Fall für den Anwalt.
Zunächst einmal zur Versicherung: Die Versicherung zahlt grundsätzlich immer - dafür gibt es sie. Wenn dann vereinbart war, dass nur ein bestimmter Personenkreis das Fahrzeug benutzen durfte, ändert das daran nichts. Allerdings muss man meist nach den Vertragsbedingungen dann eine erhebliche Nachzahlung auf die Versicherungsprämie zahlen - schaut mal in Euren Bedingungen nach.
Da die Versicherung zahlt, seid Ihr gegenüber dem Motorradfahrer aus dem Schneider. Und bei Eurem eigenen Schaden hilft ja das Vollkasko. Insofern ist die Frage der Teilschuld eigentlich nur für Eure Versicherung interessant, die ja möglichst wenig zahlen will.
Was die konkrete Unfallsituation angeht, ist mir nicht klar, ob von einer Teilschuld auszugehen ist. Ich kenne verschiedene Fälle aus der Praxis, wo selbst bei weit überzogener Geschwindigkeit des Motorrades der Autofahrer die Schuld bekommen hat. So nach dem Motto: Damit muss man eben auch rechnen und entsprechend muss der idealtypische Fahrer eben tausend mal hinschauen.....