...
racom hat aufjedenfall schon mal Recht.
Als nächstes steht jedoch auch noch, dass Ihr aufjedenfall zu Gericht müßt und die Pfändung aufheben lasst. Beim Amstgericht. So schnell wie möglich! Hilfe gibt Euch auch der Insolvenzberater. Die Pfändungstabbelle könnt Ihr auch mal googeln.
So, dann unbedingt zum Anwalt. Da Ihr ja eh bei Gericht seid wegen der Pfändung, könnt Ihr auch gleich einen Beratungskostenübernahmeschein abholen. Damit zahlt Ihr beim Anwalt nur 10 euro. Das alles muss allerdings dein Freund machen. Das JA will immer ne extra Wurscht, auch wenn diese nicht rechtens ist.
So, dann stehen alle Kinder gleich. Deines jetzt fällt raus, da es nicht sein ist. Wenn euer eigenes da ist, bekommen Du und das Kind auch noch Unterhalt. Heißt, er ist dann für 3-4 Personen Unterhaltspflichtig. Wenn das erste Kind unter 3 ist hat auch die Mutter anspruch auf Unterhalt, darum eventuell 4 Personen. Wenn das alles geklärt ist, wird auch Hartz4 neu berechnet, da Dein jetztiges Kind dann weniger Geld hat was mit einberechnet werden kann. das alles klärt der Anwalt, ausser Hartz4.
So, und nu noch zur Insolvenz. Die Unterhaltsschulden bis dato sind mit einberechnet. Der Unterhalt geht immer vor. Darum ist der Pfändungsbereich dementsprechend angehöht. Ebenso bekommt von dem Geld was gezahlt wird als erstes der Unterhaltsanspruchinhaber sein geld. Sprech den Anwalt wegen der Unterhaltszahlungen dann auch auf das UVG-Schuld beim JA an und auf die Unterhaltsschuld bei dem Kind. Du wirst Augen machen, was der Dir erzählt!
So, viel Glück und
AB ZUM GERICHT!!!