Hallo!
Mir ging es so wie dir,aber das Jugendamt muß für deine Tochter UVG zahlen bis deine Tochter 12J ist oder für maximal
6Jahre.Du kannst aber auch zum Sozialamt gehen,wenn das einkommen nicht reicht.
Ach ja,der Vater deiner Tochter muß Unterhalt zahlen egal ob er Arbeitslos ist oder nicht ,ich an Eurer stelle würde mal ganz schnell zum Anwalt gehen und mich da beraten lassen ein Beratungsschein kostet nicht viel,ca 10-15 Euro .
Ich hoffe das ich Euch etwas helfen konnte.
LG