Hallo
nehmen wir uns mal ein Problem nach dem anderen vor:
1. Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst Du beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen. Dann übernimmt der Staat Deine (außergerichtliche) Beratung und Vertretung durch einen Anwalt. Im Fall eines Gerichtsstreites gibt es - wenn Du Aussicht auf Erfolg hast - Prozesskostenhilfe. Auch hier zahlt also der Staat den Anwalt.
2. Kündigung
Richtig ist natürlich grundsätzlich, dass Du zum 31.03. ausziehen durftest, denn auch mündliche Vereinbarungen zählen. ABER: Beweisen kannst Du es nicht. Schriftlich hast Du nur den 30.04. und ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Insofern wirst Du wohl die Aprilmiete bezahlen müssen.
3. Stromnachzahlung
Da bei Dir die Nebenkosten inklusive waren, musst Du nichts nachzahlen. Zumal ja auch nicht beweisbar sein dürfte, wer wieviel Strom verbraucht hat.
4. Renovierung
Das ist so ein Problem. Im Mietvertrag steht zwar nur, dass Du das Zimmer sauber übergeben musst. Aber warst Du überhaupt berechtigt, die Wände zu streichen? Und wenn Du es durftest und (freiwillig) weiß malerst - musst Du es dann nicht auch ordentlich machen? Ich bin mir hier nicht sicher - das sollte sich mal ein Anwalt anschauen.