Soviel ich weiß...
...hat man grundsätzlich das Recht, seinen Erholungsurlaub so zu nehmen, wie man selber das möchte!
Ausnahmen gibt es wohl nur, wenn es Betriebsurlaub o.ä. gibt.
Bin mir da allerdings nicht so ganz sicher. Ich werd mal kucken ob ich im WWW noch mehr finde :)
LG
Kuke