Hallo!
Ich bekomme Ende des Jahres ein Kind von meinem Freund, mit dem ich auch in eheähnlicher Gemenschaft zusammenlebe. Irgendwann (vielleicht nächstes Jahr) wollen wir auch heiraten.
1. Soweit ich weiß, kann man die Vaterschaftsanerkennung und die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts sowohl nach der Geburt des Kindes als auch schon vorher erledigen. Welche (rechtlichen/finanziellen) Vor-/Nachteile gibt es, wenn man die ganze Prozedur erst nach der Geburt macht?
2. Angenommen, wir machen nach der Geburt erst mal nichts, außer, dass mein Freund als Vater in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wird. Ist das dann quasi sowas wie eine Vaterschaftsanerkennung? Hat er dann automatisch bestimmte Rechte, z.B. dass er Entscheidungen treffen kann, z.B. wenn mir etwas zustößt o.ä.?
3. Und was passiert, wenn wir erst mal nichts machen (also nachd er Geburt keine Behördengänge sondern nur mein Freund als Kindesvater angeben) und ein paar Monate später heiraten? Erhält méin Freun dann durch die Heirat automatisch mit das Sorgerecht?
Ich lese überall, dass es leichter wäre, den Behördenkram VOR der Geburt machen zu lassen, aber nirgendwo steht, was GENAU nun da der Vorteil ist. Außerdem haben wir bis zur Geburt kaum Zeit für Behördengänge - nach der Geburt hingegen schon!
Danke schon mla für hilfreiche Antworten!