Ich meine doch,
eine bekannte hat bei ihrer tochter,ich glaube eine woche nach entlassung,eine namensänderung vornehmen lassen.habe gehört das der grund war,dass sie bei et noch keinen namen hatte.weiß nicht ob es da eine sonderregelung war aber angeblich war es kein problem.mein opa(u seine eltern) hatte sein lebenlang gedacht das er einen doppenamen hat(hans-dieter)stand überall,im pass in papieren aber als eine rechtlage ausgesprochen wurde,wurde erkannt,dass der nicht auf fer geburtsurkunde stand.da stand nur hans.also ist er zum amt und konnte ohne probleme mit 67 sein namen ändern lassen.hatte dafür nur die übliche bearbeitungsgebühr bezahlen müssen.
also wenn eine komplette streihung oder wie auch immer nicht möglich ist kannst du einen zweitnamen eintragen lassen.künster(auch freie)können sich ja auch künslernamen eintragen lassen.
bin mir aber nicht hundert pro sicher :( frag einfach beim amt nach.
lg