sherah_12045416Widerspruchsrecht
Nach dem VVG ist der Widerspruch nur dann noch möglich, wenn die Versicherung vergessen hat, dir wichtige Vertragsunterlagen mit zu schicken. Heißt: Du hättest vom Deutschen Ring den Versicherungsschein und die zugehörigen Vertragsbedingungen bekommen müssen. Außerdem hätte dich der Deutsche Ring auf dein 14tägiges Rücktrittsrecht hinweisen müssen. Hat der deutsche Ring das alles eingehalten, hast du, ab dem Tag, an dem du die Unterlagen bekommen hast, noch zwei Wochen Zeit gehabt, vom Vertrag zurück zu treten.
Da du aus den Bedingungen zitiert hast, gehe ich mal davon aus, dass du die bekommen hast :-). Üblicherweise ist das auch alles vorformuliert und erscheint automatisch auf den Versicherungsscheinen, oder in den Schreiben der Versicherungen. Jetzt noch damit zu argumentieren, die Unterlagen seien nicht vollständig gewesen, ist sehr schwierig. Wenn der Vertreter dir die Unterlagen persönlich in die Hand gedrückt hat, hast du sowieso verloren (der bezeugt dann, dass du sie bekommen hast).
Falls du die Sachen per Post bekommen hast, könntest du behaupten, etwas habe gefehlt. Ist aber auch gewagt, da wir z.B. elektronisch alles dokumentiert haben, was wir an jeden einzelnen Kunden geschickt haben. Ich weiß natürlich nicht, ob der Deutsche Ring das auch macht, wäre aber denkbar. Dann hast du wahrscheinlich auch schlechte Karten. Dann hast du halt auch damals direkt den Beitrag gezahlt. Kunden, bei denen irgendwelche Unterlagen fehlen, zahlen meist auch erst, wenn sie alles haben. Das würde im Streit mit der Versicherung blöderweise auch noch gegen dich sprechen.
Du kannst es versuchen. Wenn du die Unterlagen per Post bekommen hast, kannst du der Versicherung schreiben, die Bedingungen hätten gefehlt und daher möchtest du von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Deutsche Ring muss dann beweisen, dass du die Unterlagen bekommen hast. Wenn der Deutsche Ring sich dann komplett stur stellt, würde ich es an deiner Stelle nicht unbedingt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dafür liegt der Vertragsabschluss schon zu weit zurück und ich kann halt auch nur grob was empfehlen, da es wirklich von Kleinigkeiten abhängen kann, wie die Rechtslage ist.
Hoffe das hilft dir ein wenig weiter.
Grüsse, Lissi
PS: Vielleicht stolperst du ja zufällig mal über einen Pflanzenübertopf bei Bekannten vor der Haustür(nachdem du umgeknickt bist) und der zerbricht. Oder du stolperst versehentlich in deiner Wohnung und eine Glasscheibe (Balkontür...) geht kaputt, weil du mit dem Stuhl, den du raustragen wolltest, vor die Scheibe geknallt bist....
Nach 158 VVG kannst du kündigen (wenn die Versicherung einen Schaden gezahlt, oder abgelehnt hat). Nur als Tip, aber nicht von mir :-).
Such dir dann aber unbedingt (!!!) eine neue Haftpflicht (die günstiger ist).