Also
Bei uns - und wohl woanders auch - läuft das so:
Die Arge hat einen bestimmten Wert als "angemessen" für die Nebenkosten festgelegt. Nehmen wir mal 2 pro qm pro Monat. Nehmen wir weiter an, dass Deine Wohnung 50 qm hat. Dann kannst Du 2 x 50 qm x 12 Monate maximal bekommen, das wären dann 1.200 (also für das ganze Jahr und nur für die Nebenkosten! Die Grundmiete wird ja extra berechnet).
Okay, soweit klar.
Du mietest dann eine Wohnung und die Nebenkosten sollen laut Vermieter 1,5o pro qm und Monat sein, also 1,5 x 50 x 12= 900 . Super, sagt die Arge, das liegt ja sogar unter den angemessenen Kosten. Diese 900 bekommst Du jetzt über das ganze Jahr verteilt.
Wenn Du Glück hast, geht das nun genau auf.
Wenn Du Pech hast, ist das entweder zu viel oder zu wenig.
Nehmen wir an, Du warst besonders sparsam und der Vermieter teilt Dir mit, dass Du sogar was zurück bekommst. Super, denkst Du. Super, sagt auch die Arge, denn das Geld, was Du durch Dein sparsames Wirtschaften gespart hast und zurückbekommst, ist Einkommen. Und wird Dir entsprechend abgezogen. Toll, dafür dass Du sparsam gelebst hast, bekommst Du nun nichts...
Nehmen wir an, die Nebenkosten fielen höher aus. Dann musst Du zur Arge gehen und einen Nachschlag beantragen. Bei uns geht das dann so, dass eben ein Nachschlag maximal bis zu den angemessenen Kosten geht. Also beim obigen Beispiel: Deine Nebenkosten sollten 900 betragen, tatsächlich liegen sie aber höher. Dann übernimmt die Arge bis 1200 Euro, also bis zur angemessenen Grenze, die Nebenkosten.
Liegt es noch darüber, dann sagt die Arge: Pech gehabt. Den Rest zahlst Du selber.
Beispiel: Du bekommst im Jahr 900 Nebenkosten. Tatsächlich sind aber 1500 rausgekommen. Dann übernimmt die Arge maximal noch mal 300 und Du musst selbst 300 zahlen.
Und das kann schön happig werden. Selbst mit Ratenzahlung wird das heftig.
Noch gemeiner wird das bei Sonderfällen. Wenn Du z.B. im November eingezogen bist. Denn im Winter verbraucht man ohnehin mehr Nebenkosten wegen der Heizkosten. Normalerweise gleicht sich das über das Jahr aus, aber eben dann nicht, wenn man im November eingezogen ist.
Hier kann man höchstens noch einen Mehrbedarf geltend machen, der aber in aller Regel nicht gewährt wird.