Das heißt...
hallo!
das heißt, dass du zwar alle formalen voraussetzungen erfüllst um klage einreichen zu können (bist selber betroffen, warst innerhalb der frist usw.= Zulässigkeit) aber der widerspruch selber inhaltlich nicht begründet ist - sprich, dass du auf grund der, in deinem fall anwendbaren norm, keinen anspruch auf etwas hast, oder verpflichtet bist, etwas zu tun, wogegen du den abgelehnten widerspruch eingelegt hast.
da der widerspruch an sich eine formvoraussetzung für eine klage ist, könntest du nun klagen - ich weiß jedoch nicht, ob sich das in deinem fall lohnt, da du dazu nichts geschrieben hast.
lg - lucymaus