rumen_12308015"sie hat andauernd einen Neuen"
Wenn das dem Kind nicht schadet, dann ist das halt ihre Lebensführung - die sie haben darf, ist ein Grundrecht.
Anders sieht es aus, wenn von den Bekanntschaften eine Gefahr für das Kind ausgeht:
Z.B. vorbestrafte Gewalttätige, heute wieder Rückfall erkennbar; Drogenkonsum in Gegenwart des Kindes; Gewalt+Missbrauch gegen die Mutter und Kind muss zusehen... etc.
Dein Kindsunterhalt ist, wie der Name schon sagt, fürs Kind da. Der Kindsunterhalt ist so bemessen, dass eine Mutter dem Kind auch 1-2x im Jahr neue Schuhe kaufen kann.
Das Zocken: Kann doch sein, dass sie nicht spielsüchtig ist - sondern nur einem Irrglauben unterliegt, ihre(+und die des KIndes) finanzielle Situation zu verbessern.
Das bräuchte sie vermutlich nicht tun, wenn sie die Gelder, die ihr und dem Kind zustehen, ihr auch tatsächlich ausgezahlt werden?
Du kannst sie doch mal besuchen und mit ihr sprechen, wie es so finanziell aussieht, und ob wo was fehlt. Und mit ihr zusammen beraten, wie sie an das fehlende wieder drankommt. Damit würdest du ganz sicher etwas für eure Tochter tun. Und wenn du dich nachweisbar um eure Tochter kümmerst, oder kümmern möchtest, dann wäre ein erster Schritt, das Umgangsrecht zu erlangen - wenn ihr nicht verheiratet seid.
Viel Erfolg