Hallo
leider habe ich keine guten Nachrichten für dich.
Die genannten Mängel sind nicht so gravierend, das sie eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Habt ihr den Vermieter/Verwalter schriftlich über die Mängel in Kenntnis gesetzt? Habt ihr eine Frist zur Beseitigung gesetzt? Vermutlich zweimal nein, oder?
Die Mängel hätten euch berechtigt die Miete zu kürzen (rückwirkend nicht mehr möglich), wenn die Frist verstrichen ist. Einen Grund für eine fristlose Kündigug sehe ich nicht.
Etwas positive git es doch noch, wenn die Kündigung bis zum 4. Juni 09 beim vermieter eingegegangen ist und eure Kündigungsfrit 3 Monate beträgt, endet das Mietverhältnis zum 31.08.09 und nicht zum 30.09.09.
Wenn du Fragen hast melde dich, gerne auch per PN
LG
Heiner