Hallhallo,
ich habe da eine kleine Verwaltungstechnische Frage:
Wo muss ich mein Kind melden?
Folgende Situation:
ich bin derzeit im 7.Monat schwanger und habe einen gemeldeten Zweitwohnsitz in der Stat, in der ich arbeite (und auch so die größte Zeit verbringe). Mein Hauptwohnsitz ist aber schon immer mein Fmilienwohnsitz gewesen, da ich von Berufswegen eh aller 1,5-2 Jahren umziehen müsste und ich daher immer die einen Erst-und einen Zweitwohnsitz hatte.Nun will ich (alleinerziehend) nicht in Elternzeit gehen, sondern(soweitmöglich, ich hoffe das Beste) nach dem Mutterschutz auch direkt wieder arbeiten (ich kann Kind und Beruf so wie es aktuell aussieht, vereinbaren,da es mir möglich ist mein Kind mit zur Arbeit zu nehmen - je nach dem wie das Kind jetzt natürlich wird, ich will ja hier keine Diskussion, was am besten für das Kind ist vom Zaun brechen...Mutter und Kind werden also nicht getrennt).Das heißt, mein Kind kommt definitv bei meinem Nebenwohnsitz zur Welt, was 250km vm Hauptwohnsitz entfernt ist.
Jetzt die Frage: Wo ist das Kind zu melden? Reicht Nebenwohnsitz? oder Muss ich es auch beim Hauptwohnsitz anmelden?
LG
Semira