Hallo ihr Lieben!
Habe eine unglaublich wichtige Frage an euch und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann.
In anderen Foren sind heiße Debatten am laufen, die mich aber auch nicht weiter bringen.
Ich bin 19 Jahre alt, in der 19. SSW und wohne zu Hause bei meiner Mutter.
Habe auch nicht vor demnächst auszuziehen, mein Freund geht in drei Wochen für ein Jahr in einen Auslandseinsatz in den Irak und da brauche ich jede Unterstützung die ich kriegen kann.
Zur Zeit mache ich eine Pause von meiner schulischen Ausbildung, da der Entbindungstermin genau in die Prüfungszeit fällt.
Alles mit der Schule schon geregelt, bin auch schon wieder angemeldet für September 09.
So, nun zu meinem eigentlichen Problem:
Für die Zeit, bis ich wieder zur Schule gehe, habe ich ALGII beantragt, da ich keine anderweitigen Einkünfte habe.
Nach den ganzen Papierkrieg kam nun heraus, dass ich 182 Euro im Monat bekomme.
Ich wurde mit dem Regelsatz "Kinder ab Beginn des 15. LJ bis zur Vollendung des 25. LJ" berechnet.
Von diesen 281 Euro werden das Kindergeld abgezogen, das nächsten Monat aber wegfällt, da wir der Familienkasse über meine Arbeitslosigkeit bescheid gegeben haben.
Zusätzlich werden noch 22,48 Euro als sonstiges Einkommen abgezogen.
Irgendwelche Energiekosten, die ich ja nicht bezahlen muss, weil ich mietfrei zu Hause wohne. Ist es rechtens, dass mir zusätzlich vom Regelsatz noch etwas abgezogen wird nur weil ich zu Hause wohne?
Habe auch angegeben, dass ich mich komplett selbst versorge, tja, wurde auch nicht berücksichtigt.
Mehrbedarf bekomme ich allderings.
48 Euro pro Monat.
Im Endeffekt wurde ich mit meiner Mama zusammen als Bedarfsgemeinschaft berechnet (ihr Einkommen aber nicht angerechnet).
Jetzt habe ich schon von total vielen Leuten in der gleichen situation gehört, dass sie den vollen Regelsatz bekommen, also praktisch schon während der Schwangerschaft mit ihrem Kind als Bedarfsgemeinschaft gesehen werden und nicht erst ab der Geburt.
So, wie lege ich am besten Widerspruch gegen den Bescheid ein?
Habe schon etwas gestöbert und das hier bei ProFamilia gefunden:
Hinweis: Eine Schwangere oder die Mutter eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bildet auch dann keine Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern, wenn sie noch minderjährig ist. Die schwangere Minderjährige erhält wie bisher Leistungen zum Lebensunterhalt unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Die Unterhaltsfähigkeit der Eltern einer Frau, die schwanger ist oder ihr Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut ist ausgeschlossen ( 94 Abs. 1 Satz 4 SGB XII, 33 Abs. 2 Ziff. 3 + 4 SGB II).
Wie habe ich das jetzt zu verstehen?
Regelt es nur, dass das Einkommen meiner Mama nicht berücksichtigt wird oder sagt das auch aus, dass ich den vollen Regelsatz bekommen würde?
Habe schon selbst in den Paragraphen nachgelesen, allerdings kenne ich mich damit nicht so aus und eine wirklich feste Aussage gibt es da auch nicht.
Bin total vewirrt und ziemlich am Ende, weil ich einfach nicht weiter weiß :(
Würde mich sehr über Hilfe und evtl. Erfahrensberichte freuen, damit ich sobald wie möglich einen Brief an die ARGE schicken kann.
Liebe Grüße,
Katha