Vorweg: ich weiß es ist vielleicht jammern auf hohem Niveau, aber es frisst mich trotzdem grad auf.
Es geht um mein Mutterschaftsgeld :cry:
Ich bin seit Oktober 2012 selbstständig und habe mich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zum Normaltarif über 15,5 % (also inkl. Anspruch auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld) versichert lassen. Wohl wissend das ich mal Kinder haben möchte.
Vor meiner Selbstständigkeit war ich 2 Jahr lang Festangestellt, zuvor hatte ich 3 Jahre studiert.
Letztes Jahr bin ich dann schwanger geworden :-D JUHU! Es war geplant, ich hatte mich davor reichlich informiert und nochmals bei meiner Krankenkasse abgesichert das ich auch wirklich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe.
Ich bin jetzt in der 37. SSW Heute nach 3 Wochen warten ( ich hatte bereits geahnt das Mutterschaftsberechnungen bei Selbstständigen eh immer etwas länger dauern) flatterte dann der Bescheid rein, ich bekomme für die ersten 6 Wochen 7,10 Euro!
(ja das Komma ist richtig gesetzt :neutral: )
Mit der Begründung das mein Steuerbescheid 2013 noch nicht vorliegt (der steckt seit 3 Monaten beim Finanzamt) und meine eingereichte EÜR sowie meine ausgefüllte Kopie meines eingereichten Steuerbescheides 2013 nicht anerkannt wurde. Daher wurde mein Steuerbescheid aus 2012 herangezogen. Ich war allerdings ab Oktober 2012 Existenzgründer und habe in den 3 Monaten meiner Selbstständigkeit nur 88,00 Euro verdient.
Meine Festanstellungszeit 2012 wird nicht anerkannt, weil mein Versicherungsverhältnis innerhalb der Krankenkasse ja eine anders war (Arbeitnehmerin) :shock:
Hat jemand von euch so etwas schon mal gehört? Erlebt?
Ich habe natürlich schon nachgefragt ob ich den Steuerbescheid nicht einfach nachreichen kann.
Antwort: nein, das verbietet der Gesetzgeber
Habe vorhin einmal beim der Unabhängige Patientenberatung Deutschland angerufen, die fanden das auch recht skurril, ich bekomme nächste Woche einen Rückruf von denen. :BIEN:
Gibt es weitere Stellen an die ich mich wenden kann?
Ich dachte bis Dato auch die Berechnung des Mutterschaftsgeldes wären bei allen gesetzlichen Kassen gleich, aber scheinbar machen das alle anders???
Gibt es da keinen Gesetzestext?
...ich meine okay, die meisten freischaffenden haben gar keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, aber ich finde es trotzdem recht unfair, ich bezahlte die höheren Beiträge ja nicht aus Lust und Laune :-( und was wäre eigentlich passiert wenn ich krank geworden wäre? Wäre das dann genauso gelaufen?
Vielen Dank fürs lesen, vielleicht hat ja jemand eine Idee wie ich den Berechnungszeitraum doch noch korrigieren kann?
Gruß