haruko_12684590Mutterschutz und elternzeit
im mutterschutz nach der geburt darfst du nicht arbeiten und bist vor kündigung geschützt. in dieser zeit bekommst du einen teil deines geldes von der KK und einen teil von deinem ag, so dass du ungefährt das raus hast, was du sonst verdient hättest. das mutterschaftsgeld bekommst du 8 wochen lang.
elternzeit musst du ja theoretisch nicht nehmen, wenn du wieder vollzeit arbeiten willst.
willst du zu hause bleiben, musst du wie schon erwähnt normalerweise innerhalb einer woche nach geburt deinen ag darüber informieren, wie lange deine elternzeit gehen soll und ob du teilzeit arbeiten möchtest. mach das am besten per einschreiben!
wenn du das elterngeld beantragst, wird das mutterschaftsgeld beim elterngeld "verrechnet", sprich, dir werden nicht 12 monate elterngeld bezahlt, weil du schon 8 wochen mutterschaftsgeld kassiert hast, sondern nur 10 (oder 20 monate bei splittung auf 2 jahre).
ach so, und in elternzeit bist du so lange, bis der zeitraum abgelaufen ist, denn du beantragt hast, oder wenn du innerhalb der zeit wieder mehr als 30 std/woche arbeitest.
einigermaßen verständlich?!
lg