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Forum / Recht & Unrecht

Ablauf einer Scheidung und gemeinsame Haustiere

Letzte Nachricht: 16. August 2022 um 12:35
J
jurastudi
03.08.22 um 17:18

Hallo ihr Lieben,

mein Mann hat sich vor kurzem von mir getrennt und ich erlebe jeden Tag ein auf und ab der Gefühle. Mal kann ich den Alltag besser bewältigen, an anderen Tagen geht einfach gar nichts... Ich habe große Angst vor dem, was noch auf mich zukommt, sowohl emotional als auch finanziell. Deshalb wollte ich mich schon einmal in das Thema Scheidung einlesen, um mich vorbereiten zu können. Allerdings muss ich sagen, dass ich den Ablauf der Scheidung immer noch nicht so richtig verstanden habe. Muss wirklich jedes Paar das Trennungsjahr durchmachen? Und ab wann kann man die Scheidung einreichen?
Außerdem haben er und ich einen Hund und da wollte ich auch mal gerne hören, wie es andere geschiedene Paare mit gemeinsamen Haustieren handhaben..
LG

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T
trompete1212
04.08.22 um 17:40

Hallo du Liebe,
ich kenne dein Gefühlschaos leider zu gut. Auch wenn das aktuell kein Trost ist, kann ich dir aus Erfahrung sagen: Es wird besser. Mir hat es damals auch extrem geholfen, mich damit zu beschäftigen, was jetzt alles auf mich zukommen wird und ich habe viel in Scheidungsblogs gestöbert. Diese ganzen Gesetze sind leider komplett unverständlich.
Also: Am kommst du nur in absoluten Ausnahmefällen vorbei. Das sind dann „Härtefallscheidungen“, die greifen zum Beispiel wenn dein Ex gewalttätig dir gegenüber ist oder alkoholsüchtig und nicht entziehen will. Ansonsten muss man dieses Jahr durchhalten, damit das Gericht sieht, dass eure Ehe wirklich gar keine Chance mehr hat.
Die kann nur ein Anwalt für euch, das könnt ihr selbst gar nicht. Dabei reicht es eigentlich auch, wenn einer von euch beiden einen hat, sofern ihr euch bei allem einig seid. Wenn ihr natürlich irgendwelche Streitpunkte habt, würde ich mich nicht auf einen Anwalt beschränken, da wird zum Schluss nur der andere über den Tisch gezogen. Was du da erst einmal an Anwaltskosten sparst, machst du zum Schluss Verlust. Der Antrag kann auch schon vor dem Ende des Trennungsjahres eingereicht werden, aber der Scheidungstermin selbst findet erst danach statt.
Was den Hund angeht, werden bei einer als Sachen behandelt. Klingt hart, ist aber leider so. Wenn er also nur einem von euch beiden gehört, kann er ihn mitnehmen. Wenn er euch beiden gehört hat, müsst ihr untereinander eine Regelung finden. Wenn ihr das nicht macht, kann derjenige, bei dem der Hund bleibt, quasi „Unterhalt“ für den Hund verlangen. Bei uns ist mein Ex damals einfach abgehauen und hat mich mit einem Schäferhund sitzen lassen. An Futter und Tierarzt musste er sich beteiligen, bis geklärt war, wie wir das jetzt handhaben.
Ich habe dir mal noch ein paar Blogbeiträge verlinkt, damit du die Sachen selbst nochmal tiefer nachlesen kannst. Du schaffst das alles!
 

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F
farona_27176457
16.08.22 um 12:32

Trennungsjahr beginnt schon wenn ihr in getrennten Betten/Zimmer schlaft. Ja, das muss eingehalten werden. Aber ihr könnt euch absprechen ab wann ihr getrennt voneinander geschlafen habt. 
Wenn ihr euch nicht selbst über das Haustier einigen könnt, passiert das bei Gericht.

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F
farona_27176457
16.08.22 um 12:35
In Antwort auf trompete1212

Hallo du Liebe,
ich kenne dein Gefühlschaos leider zu gut. Auch wenn das aktuell kein Trost ist, kann ich dir aus Erfahrung sagen: Es wird besser. Mir hat es damals auch extrem geholfen, mich damit zu beschäftigen, was jetzt alles auf mich zukommen wird und ich habe viel in Scheidungsblogs gestöbert. Diese ganzen Gesetze sind leider komplett unverständlich.
Also: Am Trennungsjahr kommst du nur in absoluten Ausnahmefällen vorbei. Das sind dann „Härtefallscheidungen“, die greifen zum Beispiel wenn dein Ex gewalttätig dir gegenüber ist oder alkoholsüchtig und nicht entziehen will. Ansonsten muss man dieses Jahr durchhalten, damit das Gericht sieht, dass eure Ehe wirklich gar keine Chance mehr hat.
Die Scheidung einreichen kann nur ein Anwalt für euch, das könnt ihr selbst gar nicht. Dabei reicht es eigentlich auch, wenn einer von euch beiden einen hat, sofern ihr euch bei allem einig seid. Wenn ihr natürlich irgendwelche Streitpunkte habt, würde ich mich nicht auf einen Anwalt beschränken, da wird zum Schluss nur der andere über den Tisch gezogen. Was du da erst einmal an Anwaltskosten sparst, machst du zum Schluss Verlust. Der Antrag kann auch schon vor dem Ende des Trennungsjahres eingereicht werden, aber der Scheidungstermin selbst findet erst danach statt.
Was den Hund angeht, werden bei einer Scheidung Haustiere als Sachen behandelt. Klingt hart, ist aber leider so. Wenn er also nur einem von euch beiden gehört, kann er ihn mitnehmen. Wenn er euch beiden gehört hat, müsst ihr untereinander eine Regelung finden. Wenn ihr das nicht macht, kann derjenige, bei dem der Hund bleibt, quasi „Unterhalt“ für den Hund verlangen. Bei uns ist mein Ex damals einfach abgehauen und hat mich mit einem Schäferhund sitzen lassen. An Futter und Tierarzt musste er sich beteiligen, bis geklärt war, wie wir das jetzt handhaben.
Ich habe dir mal noch ein paar Blogbeiträge verlinkt, damit du die Sachen selbst nochmal tiefer nachlesen kannst. Du schaffst das alles!
 

Scheidung muss nicht der Anwalt einreichen, es reicht wenn der Scheidungsantrag von einem Anwalt unterschrieben wurde. 

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