folgende situation: ich war bis zu meinem mutterschutz und darüber hinaus unbefristet bei einer firma auf vollzeit beschäftigt.
nun war ich schwanger und bin in mutterschutz gegangen. mir war von vorn herein klar, dass ich in den ersten jahren bis mein sohn in den kindergarten geht, nicht vollzeit arbeiten gehen möchte. allerdings gab mein ausbildungsbetrieb mir die möglichkeit, nach meiner elternzeit, also jetzt ab oktober 2010 für einen halben tag in der woche zukommen, um mir ein wenig geld dazu zu verdienen.
da ich dies bereits im dezember 2009 wusste, habe ich im februar 2010 meine alte stelle gekündigt, mit der aussicht auf eben diese teilzeitstelle ab oktober. die werde ich jetzt auch absprachegemäß antreten.
jetzt müsste ich aus finanziellen gründen zusätzlich alg 1 beantragen, da ich von einem halben arbeitstag in der woche verständlicherweise kein kind ernähren kann und mein partner nicht ausreichend verdient.
meine frage ist jetzt: wird das arbeitsamt mich wohl für 3 monate sperren, weil ich meine alte stelle aus eigenen stücken aufgegeben haben? es ist ja nicht so, dass ich völlig arbeitslos in der gegend herum stehe jetzt. ich habe ja einen job, nur eben für einen halben tag in der woche, was meines wissens auch okay ist, da ich ja 3 jahre anspruch auf elternzeit habe. oder habe ich da etwas falsch verstanden???
ich wäre sehr dankbar, wenn der ein oder andere mir da weiterhelfen könnte...vorausgesetzt, ich habe das jetzt nicht zu wirr geschrieben ;-)
lg
svenja mit dean (am sonntag 1 jahr :D)