Ob weiterermittelt wird, kann man nach den vorliegenden Infos nicht sagen.
Sachbeschädigung ist ein sog. relatives Antragsdelikt.
D.h. die Straftat wird nur auf Antrag der Geschädigten verfolgt - es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.
Dieses Interesse wird angenommen, wenn die Tat über den Lebenskreis des Geschädigten hinaus den Rechtsfrieden stört; z.b. wenn die Tat besonders gefährlich war, die Motive des Täters besonders verwerflich, also irgemdein Aspekt quasi hinzukommt, bei dem man sagt, das kann man so nicht ungeahndet lassen.
Danach klingt es hier nicht.
Falls hier ermittelt wurde, lediglich aufgrund des Strafantrages des Geschädigten, dann würde eingestellt werden.
Ein solcher Antrag kann nämlich bis zum Abschluss der Ermittlungen zurückgenommen werden,