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Also, wenn dein Hauptarbeitgeber es nicht schafft, dir eine adäquate Stelle für die Zeit der Schwangerschaft zu stellen, dann ist das sein Problem, dass er dich freistellen muss.
Dein FA hat also deinem HauptAG kein Beschäftigungsverbot zukommen lassen für dich. Wenn dein FA sagt es spricht nichts dagegen, wenn du im Ordnungsdienst arbeitest, kannst du es jederzeit machen.
Wenn dein Haupt AG dann ein Problem damit hat, soll der halt zusehen dass er eine Stelle für dich findet - wenn nicht ist er selbst Schuld. Bei zu großen Zweifeln eine Rechtsanwalt zu Rate ziehen, die Beratung kostet meistens nur um die 30 ....