Mm....
... entweder fühlst Du Dich in Deiner Privatsphäre verletzt oder aber man kann es böse ausdrücken und sagen, dass Du etwas zu verbergen hast.
Ich habe von einem Fall gehört, wo ein Hartz IV-Empfänger über lange Zeit staatliche Unterstützung bekommen hat. Aber in seinem Heimatland hatte er mehrere Wohnhäuser im Wert von über 450.000 samt Mieteinnahmen. Sorry, und um solche Fälle vorbeugen zu können, finde ich es berechtigt, dass Hartz IV-Empfänger ihre finanziellen Verhältnisse offen legen MÜSSEN.
Das Amt geht sogar soweit, dass man ALLEE Bestitzstände offenlegen muss. Dazu gehören Bargeld, Bankguthaben, Aktien, Bausparverträge, Schenkungen innerhalb der vergangenen 10 Jahre (!!!), Lebensversicherungen, Immobilien, Schmuck, Auto(s). Dein Vermögen ist durch Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung grundsätzlich zu verwerten.
"Verlangt die Arbeitsagentur von einem Arbeitslosengeld-II-Antragsteller die Vorlage der Kontoauszüge der letzten sechs Monate und die Vorlage weiterer Belege, die über das Vermögen des Antragstellers Auskunft geben, muss dieser Aufforderung nachgekommen werden. Geschieht das nicht, kann die Arbeitsagentur ihre Leistungen wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers verweigern."
Ich sehe darin keine Verletzung der Privatsphäre sondern eher ein Schutz vor Missbrauch!
LG
Pluster