Hallo
Also bei mir war das genauso. Ich habe nach der Ausbildung ebenfalls keine Arbeit gefunden und Arbeitslosengeld 1 bekommen. Du hast auf ALG1 ein Jahr lang anspruch (Vorraussetzung, du hast vorher nicht schon welches bekommen, das wird dir dann von der Zeit abgezogen.) Das Einkommen deines Freundes hat keinerlei Einfluss darauf. Auch nach meiner Heirat wurde mir nichts gestrichen (nur leichte veränderung wegen Änderung der Steuerklasse).
Auch kein privates Vermögen wie Bausparverträge, etc. Du bekommst rund 60% deines letzten Bruttoeinkommens glaub ich.
Ich würde das ALG noch vor Ende deiner Ausbildung beantragen, dort kannst du dich dann auch gleich über alles weitere beraten lassen.
Erst beim ALG 2 wird alles angerechnet, aber wie das dann mit deinem Einkommen bei deinem Freund aussieht (ohne das ihr verheiratet seid, weiß ich nicht. Wahrscheinlich musst du eher das Einkommen deiner Eltern angeben). Kenn mich da nicht so aus.
Naja, soweit kommt es hoffentlich nicht. Viel Glück bei der Jobsuche!
Lg Schokcoat