Also
nach einem Jaht Arbeitslosengeldbezug ist Feierabend, das ist immer so, da gibt es keine Ausnahmeregelungen.
Wichtig ist jetzt dass sie ganz zügig in ein Arbeitsverhältnis kommt, egal was, egal ob gut oder schlecht bezahlt.
Alles andere würde ein enormer finanzieller Nachteil bedeuten.
Der Freund, der sicherlich gut genug verdient aus Sicht des Staates, muß sonst alles finanzieren und noch ihre Krankenversicherung bezahlen.
Es interessiert niemanden, ob sie sich an der Miete beteiligen soll (sonst könnte ja jede Hausfrau ihren Mietanteil vom Staat bezahlen lassen :roll:
Also bewerben, bewerben und nochmals bewerben...
Egal was!
Denn auch das Elterngeld wird nach dem vorherigen Einkommen berechnet und Arbeitslosengeld zählt dabei als 0 Einkommen, also gäbe es nur den pauschalen Mindestsatz.
Also in jeder Hinsicht ist es von enormem finanziellen Nachteil wenn sie in der Schwangerschaft weiterhin arbeitslos bleibt.
Ich habe in der 20. Woche meinen Job angetreten, bald ist meine Elternzeit um und ich bin heilfroh dass ich jetzt nicht mehr auf Jobsuche muß, sondern meine Stelle habe ;-)