Ähnlicher fall
Du erhältst ganz normal mutterschaftsgeld,dass du beantragen kannst sobald du den et bestätigt bekommst,das ist neist kurz vorm mutterschutz beginn.Das bezahlt bei arbeitslosen die krankenkasse komplett bzw anteilig plus geld vom amt,kommt aufs ähmliche wie das arbeitslosengeld!Elterngeld beantragst Du nach der Entbindung und berechnet sich auf die letzten zwölf monate gehalt bzw alg und musst bei familienkasse des jeweilifen bundeslandes,sind auch wieder 65 Prozent,aber mehr als mutterschutzgeld.Da Du nicht verheiratet bist gibts evtl noch Zusätze,wenn Du alleine wohnst evtl Wohngeld,musst probieren,ne Bekannte von mur ist grad dran,da wurde gesagt sie muss 1100 zum Leben haben inklusive Kindergeld und Unterhalt.Nach einem Jahr fällt sie allerdings automatisch da alleinerziehend ins Hartz 4,da bekommt sie ne whg bis 500 warm zusätzlich bezahlt,darf aber nebenher nur bescgränkt verdienen.Bei uns gibta aufm Landratsamt bzw Stadt nen super Berater für sowas...sind ja soviele Unterschiedlicge Fälle und Umstände,hoff ich konnt bissl helfen :-D