Hatte auch grad so einen Fall...
dein Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber dennoch:
Ein ehemaliger Kollege von mir wurde gekündigt und ich musste mich im Vorfeld über alles schlau machen. Wenn fristgerecht gekündigt wurde,die Kündigung rechtmässig ist und eine Abfindung vereinbart wird, darf diese nicht höher sein, als ein halbes Monatsgehalt pro betriebszugehörigem Jahr. Ist es höher, kann es Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben, sprich für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden.
Gruß
Grassiline