Hast du geschrieben:
"Privatverkauf daher keine Garantie" oder so etwas Ähnliches?
Zu dem wenn du sagst es war voll funktionsfähig als du es los gesendet hast und es auf dem Transportwege kaputt gegangen ist: http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Und außerdem - wie bereits benannt - muss er zunächst Nachbesserung verlangen, dafür eine Frist setzen und wenn diese verstreicht und nichts passiert ist kann er irgendwie aktiv werden mit einem Anwalt.
Verlange am Besten ein Foto des Kartons, in dem du die Ware versendet hast, wenn dieser beschädigt ist war es ein Transportschaden und das ist dann Kundenpech! Wann er es bekommen und wann hast du die Nachricht bekommen dass es defekt sei?
Zu dem, wenn das Geld zurücküberwiesen werden soll, hast du das Recht auf das angeblich defekte Gerät, also müsste er es erst zurücksenden, du es testen und dann erst weiterreden.