Wer im Berufsleben steht darf unter gewissen Voraussetzungen eine Auszeit nehmen um Angehörige zu pflegen. Die Krankenkasse des "Pflegefalls" bezahlt dann die Krankenversicherung der Pflegeperson.
Bei Arbeitslosigkeit geht das aber nicht. Jobangebote abzulehnen hat die Folge, dass das Arbeitslosengeld gestrichen wird und somit auch die Krankenversicherung nicht bezahlt wird. Was ist der Unterschied, dass hier die Krankenkasse des "Pflegefalls" nicht bezahlt?
Wo ist da die Gerechtigkeit bzw. Gleichberechtigung?