Voraussetzung: Untermietvertrag ist
in schriftlicher Form aufgesetzt, unter Berücksichtigung dieser Punkte:
* Die Namen der Vertragsparteien
* Eine genaue Bezeichnung der Wohnung (Anschrift, Stockwerk, gesamten Wohnraum/einzelne Wohnräume)
* Die zu zahlende Miete
* Den Beginn und das Ende des Mietverhältnisses, ggf. mit Verlängerungsklauseln
* Die Unterschriften beider Vertragsparteien
Liegt ein Verstoß vor gegen die Schriftform bleibt der Vertrag wirksam und gilt auf unbestimmte Zeit. Was ich für ihn nicht hoffe.
Möchte Dein Freund die noch untervermietete Wohnung anschließend selbst bewohnen? Und hat Dein Freund den Vermieter über die Untervermietung informiert?
Ich würde sagen:
Dabei trägt Dein Freund, dass seine Ex-Frau nicht am 15.02.2011 auszieht das gleiche Risiko wie jeder andere Vermieter. Im Falle, dass sie tatsächlich unberücksichtigt dort wohnen bleibt muss Dein Freund weitere Rechtsschritte einleiten.
Er könnte seine Wohnung fristgemäß kündigen, somit wäre sie auch raus, es sei denn sie übernimmt die Wohnung, oder wenn er die Wohnung behalten möchte könnte er gegen sie eine Räumungsklage aussprechen, was aber der teurere und aufwendigere Weg wäre. Und ich bin mir nicht sicher wie eine Räumungsklage bei untervermieteten Wohnraum vonstatten gehen soll, wenn der Hauptvermieter darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
Bin mir jedenfalls nicht in allen Punkten 100% sicher!
Viel Glück!