Hallo!
Elterngeld bekommst Du auf jeden Fall, denn für die Berechnung zählt das vorherige Einkommen, egal ob das Arbeitsverhaeltnis noch besteht oder nicht.
Endet der Vertrag denn schon vor dem Mutterschutz? Wenn ja, dann wäre es schon gut wenn man ihn genau bis zum Mutterschutz verlängern könnte, dass es keine Probleme mit der Krankenversicherung gibt.
Aber schlimm ist es nicht wenn es nicht geht, da es ja nur un einige Tage gehen würde!