Nein
Die Kundin hat zunächst einmal einen zivilrechtlichen Anspruch gegen Dich. Du wirst ihr also zum Verkaufspreis entweder echtes Haar liefern oder ihr die Anschaffung von Echthaar bezahlen müssen. Wenn sie diesbezügliche Forderungen stellt, bist Du bei eindeutiger Sachlage gut beraten, zu zahlen. Selbst dann, wenn der Preis für Echthaar deutlich über dem liegt, den Du bei eBay erzielt hast.
Außerdem kann sie Dich in der Tat wegen Betruges anzeigen, denn Du hast ja vorsätzlich ein minderwertiges Produkt verkauft, um Dich zu bereichern. Wie diese Sache weitergeht, bestimmt die Staatsanwaltschaft. Vielleicht wirst Du zur Vernehmung vorgeladen, dann kannst Du Dich als Beschuldigte auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen, wenn Du möchtest. Entweder, die Sache wird wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt, oder Du akzeptierst einen Strafbefehl, nach dem Du einen bestimmten Betrag bezahlen und/oder gemeinnützige Arbeit leisten musst. Wenn Du das nicht willst, oder der Staatsanwalt der Ansicht ist, dass die Sache verhandelt werden sollte, kommt es zum Gerichtsverfahren. Auch da musst Du mit einer ähnlichen Strafe rechnen, aber wenn Du nicht schon ein ellenlanges Vorstrafenregister hast, wird es sicher keine Haftstrafe geben.
Ich würde die zivilrechtlichen Ansprüche befriedigen und wegen dem Rest erst einmal abwarten. Wenn Du eine Vorladung bekommst, kannst Du entweder alles gestehen, oder Du brauchst einen Strafverteidiger. Den musst Du wiederum aus eigener Tasche zahlen. Ich persönlich würde wahrscheinlich die Vorwürfe einräumen, zu Protokoll geben, dass es eine dumme, gedankenlose Sache war, und dass ich die Ansprüche meiner Kunden voll befriedigen werde. Das kann allerdings auch bedeuten, dass Du die Kunden, die bislang noch nichts von der Sache bemerkt haben, anschreiben und Dich mit ihnen einigen musst. Idealerweise machst Du das natürlich gleich, noch bevor Du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst.