Unterhalt
Mit eigenem Hausstand hast Du einen Pauschalbedarf von Unterhalt in Höhe von 670,- EUR. Hierauf anzurechnen sind 184,- EUR Kindergeld. Verbleiben 486,- EUR. Deine Einkünfte (130,- EUR) sin sog. überobligatorisch, somit nicht einzusetzen.
Deinen Bedarf von 486,- EUR müssen Deine beiden Eltern entsprechend deren Einkünfte decken. Deine Mutter ist allerdings leistungsunfähig.Somit verbleibt Dein Vater. Ich unterstelle, dass keine vorrangigen Unterhaltsverpflichtungen Deines Vaters bestehen (insb. minderjährige Kinder). Auch die Ehefrau ist nicht vorrangig berechtigt, da sie laut Deiner Aussage "wohlhabend" ist. Ich unterstelle hier ein höheres Einkommen, als dass Deines Vaters.
Dein Vater kann sein Einkommen nun zunächst um 5% bereinigen (berufsbedingter Aufwand), so dass ihm ein unterhaltsrechtlich einzusetzender Betrag von 1.235,- EUR verbleibt. Unter Wahrung seines angemessen Selbstbehaltes von 1.200,- EUR, kann er somit Unterhaltszahlungen in Höhe von mtl. 35,- EUR an Dich zahlen.
Da Deine Eltern somit unterhaltsrechtlich nahezu leistungsunfähig sind, solltest Du ein Paradesbeispiel für einen Anspruch auf BAföG darstellen. Ich würde mich daher an die zustädige BAföG-Stelle wenden, die im Übrigen auch nochmals die Leistungsfähigkeiten Deiner Eltern überprüft.