Krankenkasse
Huhu Daggi, zu der Frage wie das ist wenn dein Arbeitsverhältnis kurz vor Beginn des Mutterschutzes aufhört, kann ich dir keine Antwort geben, aber deine Krankenkasse sollte das können. Frag da einfach nach, denn in den meisten Fällen sind die für das Mutterschaftsgeld zuständig, außer wenn du über eine andere Person z.B. Familienversichert bist, dann ist es das Bundesversicherrungsamt, aber dahin würde dich dann auch bei der Nachfrage die Krankenkasse verweisen. Ich gebe dir nur den Tip dich da zeitig drum zu kümmern, da in den auszufüllenden Anträgen steht, dass es sein kann, dass wenn der Antrag nach Geburt des Kindes erst gestellt wird, dass der Anspruch auf das Geld dann verfällt, wenn du vorher einen hattest (hat bei mir aber trotzdem noch geklappt).
Hoffe ich konnte dir weiter helfen,
LG LolleLup