Abmahnung
Wenn man eine neue Arbeit antritt, dann informiert man sich darüber, wie im Krankheitsfall zu verfahren ist. Wenn der AG an einem bestimmten Tag ein Attest verlangt, dann musst du das an dem Tag auch vorlegen. Wenn du es verspätet vorlegst, wirst du abgemahnt. Das ist ein ganz normaler Vorgang, denn schließlich wirst du ja dafür bezahlt, dass du arbeitest. Wenn du nicht arbeiten kannst, musst du das belegen. Die Abmahnung bedeutet, dass du, wenn du das ein paar Mal machst, mit einer Kündigung rechnen musst. Zwar kann man Schwangere im Normalfall nicht kündigen, aber es gibt auch Ausnahmen. Arbeitsverweigerung ist so eine Ausnahme.
Was den Chef jetzt ärgert, ist dass du in der Probezeit bist und schon Krankheitsausfälle hast. Nicht dass du schwanger bist an sich. Er bezahlt dich und erhält leider während der Zeit wo du krank bist, keine Arbeitsleistung.
Überlege dir doch, ob du diese Arbeit überhaupt noch weiter machen möchtest, und such dir evtl eine andere Arbeit. Wenn du auf den Kündigungsschutz und der Zahlung der Löhne bestehst, aber nicht bereit bist, dort weiter deine Arbeitsleistung zu erbringen, wird es für dich schwierig. Der Nervenkrieg wird weitergehen. Vielleicht bis vors Arbeitsgericht. Und nach der Geburt wirst du spätestens wieder kommen müssen.