Individuelles BV
Ein individuelles Beschäftigungsverbot liegt immer im Ermessen des Arztes, und kann nicht einfach von der Schwangeren verlangt werden. Also ist der Arzt der in Frage kommende Ansprechpartner für solche Fragen.
Eigentlich, so ist das vom Gesetz her gedacht, sollte das BV die Schwangere vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schützen, beim individuellen BV ist ein medizinischer Grund vorhanden.
Das Beschäftigungsverbot ist nicht dazu gedacht, ohne jegliche Arbeitsleistung an Geld zu kommen.
Man bekommt beim BV den durchschnittlichen Lohn der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft. Wenn man da in Elternzeit war oder bzw. noch immer ist, dann bleibt es m.W. beim Elterngeld.
Wie das bei Beamtinnen genau geregelt ist, kann man beim Dienstherrn erfragen.