codie_11844155Naja, also in erster Linie
ist das GAA dafür verantwortlich, die Rechte der Arbeitnehmer zu sichern und die Durchsetzung dieser Rechte zu "überwachen" (das Wort sagt schon viel aus).
Ob nun in diesem Zuge auch der ein oder andere nette Tipp an den Arbeitgeber geht, ist möglich, aber es ist NICHT primäre Aufgabe, dessen Rechte zu schützen.
Wenn man also ein solches Amt einschaltet, kann das durchaus negative Auswirkungen für den Arbeitgeber mit sich bringen. Zumal bei dieser Gelegenheit vielleicht gleich der ganze Betrieb unter die Lupe genommen wird. Und hierbei gibts ja auch absurde Vorschriften, die eigentlich keinen Mitarbeiter interessieren (Toilette einen halben qm zu klein = Umbaumaßnahme erforderlich und ähnliche bürokratische Irrsinnigkeiten).
Vor allem verstehe ich das Argument nicht, dass der Arbeitgeber es ohnehin melden muß, denn die Schwangere wird ja kaum beim GAA anrufen und lediglich ihre Schwangerschaft melden ;-)
Praktisch gesehen ist es so, dass man damit den AG in gewisser Weise anschwärzt.
Man kann ja auch nicht sagen, man schickt einer überforderten Mutter mal das Jugendamt vorbei, da die wertvolle Tipps geben können... das werden sie bei dieser Gelegenheit zwar wohl auch tun - aber da hängt dann schon noch mehr dran!
Nicht falsch verstehen, das GAA einzuschalten ist ein guter Weg WENN eine Klärung NICHT möglich sein wird!
Letztlich muß der Chef wissen, ob er ein BV ausspricht und evtl. ein Risiko eingeht, auf den Kosten sitzenzubleiben (was ein sehr geringes Risiko darstellt).
Man sollte es einem Arbeitgeber (gerade Kleinbetrieben) auch nicht allzu schwer machen, denn sonst haben es Frauen im gebärfähigen Alter auf dem Arbeitsmarkt immer schwerer.