Das Beschäftigungsverbot
dient nicht dazu, dass man möglichst bequem zu seinem Partner ziehen kann, der 300 km weg wohnt und dabei das volle Gehalt weiter beziehen kann. Das ist nicht anderes als eiskalt kalkulierter Sozialmißbrauch!!
Mutterschutz dient dazu, die Gesundheit und das Leben von Mutter und Kind zu schützen.
Ein Beschäftigungsverbot kann man sich auch "nicht einfach holen", denn ausstellen kann es nur - bei medizinischen Gründen - der Arzt oder - wegen der Arbeitsbedingungen - der Arbeitgeber, und wer es ausstellt, der muß auch dafür geradestehen. Bei Mißbrauch droht demjenigen, die bezahlten Gelder an die Krankenkasse aus eigener Tasche zurückzuzahlen. Das kann teuer werden.
Arbeitgeber die werdende Mütter mit gefährlichen Tätigkeiten beschäftigen, sind verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entweder die Arbeitsbedingungen umzugestalten oder eine Ersatztätigkeit anzubieten.
Zum Beispiel kann eine schwangere Flugbegleiterin am Schalter eingesetzt werden. Eine schwangere Zahnarzthelferin kann mit administrativen Aufgaben beschäftigt werden. Eine schwangere Chemielaborantin genauso. Selbst im Krankenhaus gibt es einige Alternativen.