@costa
Ich sehe hier eher die Gefahr, dass dein AG gar nicht mehr vor hat, dir ein BV zu erteilen.
Wenn du krank geschrieben bist, besteht für den AG nur eine Entgeltfortzahlungspflicht für sechs Wochen. In dieser Zeit erhältst du Zahlungen durch deinen AG in Höhe deines Arbeitslohns. Das kann er sich dann anteilig wieder von der KK zurückholen. Danach bekämst du Krankengeld von der Krankenkasse in höhe von ca. 70% deines Arbeitslohns.
Bei einem BV bekommst du die ganze Zeit, für die das BV gilt, Zahlungen in Höhe deines vollen Arbeitslohns. Soweit ich weiß, holt sich das der AG auch anteilig von der KK wieder.
Problem: Das Elterngeld wird aus deinen Einkünften der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Hast du also vor der Geburt Krankengeld bezogen, also nur Einkünfte, die 70% deines Arbeitslohns betragen, dann reduziert sich zwangsläufig auch dein Elterngeldanspruch!