Hallo!
Also ganz offiziell heißt es, ein BV gibt es wenn "Leib und Leben der Schwangeren und/oder des Kindes gefährdet sind", was bei Dir eigentlich nicht der Fall ist.
Es liegt allerdings im Ermessen des Arztes, wann und warum er ein BV ausstellt.
Nach meiner Erfahrung nehmen das viele Frauenärzte eher genau und zieren sich mit der Ausstellung.
Ich habe trotz verkürztem Gebärmutterhals und drohender Frühgeburt keines bekommen. Arbeiten durfte ich nicht, wäre nach 6 Wochen dann ins Krankengeld gefallen.
Zum Glück habe ich einen netten Hausarzt, der das großzügiger sieht und der hat mir dann ein BV ausgestellt (darf auch der Hausarzt).
Bei Dir hält sich der Chef nicht an das Mutterschutzgesetz.
Dieses muß er einhalten. Wenn er das nicht, darf auch der Arbeitgeber ein BV ausstellen!!
Für ihn hätte das den Vorteil, dass er besser planen kann, das Gehalt für Dich bekommt er erstattet. Also eigentlich für ihn eine gute Sache!
Probiere es zunächst beim Frauenarzt, mit Glück sieht er das locker, sonst beim Hausarzt und schließlich beim Arbeitgeber.
Sollten sich alle weigern (was sein kann, denn die Ärzte werden sagen, der Arbeitgeber muß sich darum kümmern, entweder angemessene Arbeitsbedingungen oder BV),
dann mußt Du gegen den Arbeitgeber vorgehen.
Kann nicht sein, dass Du ins Krankengeld rutschst wegen Nichteinhaltung des Mutterschutzes. Der Chef hat wie gesagt zwei Möglichkeiten.
Melde Dich wieder, alles Gute!