Hi Leute,
ich brauche dringend Hilfe, stehe völlig neben mir...
Gestern früh ist meine Freundin (16) von Zuhause also ihren Eltern abgehauen. Zu den Gründen nur soviel: teilweise extreme psychische Gewalt (wie Morddrohungen [ihr Vater besitzt Schusswaffen]), hin und wieder wohl auch physische Gewalt, sowie Verletzung der Fürsorgepflicht.
Nun ist sie wie gesagt abgehauen. Unser Plan war, dass ich sie am nächsten Tag hier bei mir in der Stadt in ein Jugendhaus bringe, wo sie sicher ist, Hilfe bekommt usw.
Nun hat die Polizei aber, wie auch immer, verdammt schnell rausbekommen, dass sie bei mir ist und stand mitten in der Nacht vor der Tür.
Da ich mich andernfalls strafbar gemacht hätte, habe ich den Beamten zugang zu meiner Wohnung gewährt und auch kein Geheimnis daraus gemacht, dass sie sich in meiner Wohnung aufhält.
Neben völlig haltlosen Anschuldigungen es seien bestimmt Drogen im Spiel, da meine Wohnung unordentlich sei, irgendwie nach Drogen aussehen würde und weil sie zitterte (sie hatte wahnsinnige Angst, dass sie zu ihren Eltern zurück gebracht wird), mit denen ich noch leben kann, wurde von den Beamten wirklich krampfhaft versucht, irgendetwas zu finden, womit sie mir an die Wäsche können. Also zum einen die Sache mit den Drogen, dann kamen sie noch mit Verführung Minderjähriger usw.
Den Vogel hat einer der Beamten aber abgeschossen, als ihm auffiel, dass mein PC an war und im USB-Port ein Kabel stecke mit dem ich von Zeit zu Zeit mein Handy lade.
Das Kabel deute daraufhin, dass kürzlich ein Datenaustausch mit einem Datenträger stattgefunden habe, also müsse er meinen Computer durchsuchen. Auf meine wiederholte Frage, auf was sich dieser "Dringende Tatverdacht" beziehe bzw. was das mit meiner Freundin zu tun habe, wiederholte er nur immer wieder den Spruch mit dem Kabel oder sagte, ich sei doch Besitzer eines Fotostudios. Ich berichtigte ihn sofort, dass das nicht der Wahrheit entspricht, ich jediglich Hobby-Fotograf bin und definitiv nicht in Besitz eines Studios. Zudem wies ich ihn darauf hin, dass zur Begutachtung meines Computer ein Durchsuchungsbefehl vorliegen muss. Dies stritt er ab und begründete es wieder mit dem Kabel und dem "dringenden Tatverdacht", den er mir aber bis zum Ende nicht erklären konnte, also welcher Tat ich verdächtigt werde. Als ich mich dann weigerte "meinen PC anzuschalten" (der Monitor war aus), drohte er mir damit, ihn andernfalls umgehend mitzunehmen und die Beamten würden sich dann damit beschäftigen (ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich glaube in dem Zusammenhang den Begriff BKA gehört zu haben).
Fakt ist, dass versucht wurde, meine persönlichen Rechte zu verletzen, die mich vor unbegründeten Durchsuchungen und meine Privatsphäre schützen sollen, zu umgehen und das wiederum mit Hilfe völlig aus der Luft gegriffenen, nicht erläuterbaren Begründungen und Drohungen, weil er merkte, dass ich mir dieser Rechte bewusst bin. Wäre das anders, hätte der Kollege nicht irgendwann abgewunken, mein PC wäre weg und ich würde jetzt nicht hier sitzen, um diesen Beitrag zu schreiben.
Zum einen bin ich der Meinung, dass ich mir so ein Verhalten nicht gefallen lassen muss, Persönlichkeitsrechte existieren nicht zum Spaß und sollen vor Willkür schützen. Warum, zeigt diese Situation. Zum anderen bin ich der Meinung, dass man andere, die sich dieser Rechte evtl. nicht bewusst sind, vor derartigen Methoden, Beamten und etwaigen Rechtsverletzungen durch diese schützen sollte.
Und dann gibt es da noch eine Sache, die mich verwundert. Meine Freundin wurde in die Dienststelle gebracht, wo sie erst von den beiden Beamten (der dann wohl auch versuchte, sie einzuschüchtern) und später von einer Polizeibeamtin befragt wurde. Soweit ich weiß, muss doch in so einer Situation eine, ich sage mal, "Vertrauensperson" anwesend sein, bzw. hätte sie die Möglichkeit haben müssen, darauf zu bestehen, einen vertrauten Menschen/Zeugen dabei zu haben, worüber sie aber nicht informiert wurde. Im Gegenteil, mir wurde das verwehrt. Da ich keiner Straftat beschuldigt wurde bzw werde, hätte ich da nicht das Recht haben sollen, dem Beizuwohnen, bzw sie das Recht, zu verlangen, mich dabei zu haben?
Um Kommentaren in der Richtung zuvor zu kommen:
Ich habe mich erkundigt. Mit der Tatsache, sie aufgenommen zu haben, habe ich mich nicht strafbar gemacht, da ich in bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe, um sie a) vor ihren Eltern zu schützen (darum kein Informieren der Eltern, dass sie bei mir ist) und b) zu vermeiden, dass sie irgendwo auf der Straße landet, weil sie nicht zurück will.
Ebenso lag kein Hausdurchsuchungsbefehl vor (der gleichzeitig zur Durchsuchung meines Rechners befugt hätte), zumindest wurde keiner vorgelegt oder auch nur erwähnt.
Nach meinem Kenntnisstand, war die einzige Befugnis, die die Beamten in der Situation hatten, meine Wohnung zu betreten, um den vermuteten Aufenthaltsort der Vermissten Person zu bestätigen oder eben nicht und diese ggf. mitzunehmen, dies aber auch nur, da sie minderjährig ist. Weshalb ergo kein Hausdurchsuchungsbefehl nötig ist, da die Wohnung an sich unberührt bleibt und da noch am ehesten ein "Tatverdacht" (die Vermisstenanzeige) vorhanden war.
Der Aufenthaltsort meiner Freundin war zum Zeitpunkt der PC-Diskussion, sowie der Unterstellungen zu den Drogen auch längst geklärt, womit weitere Durchsuchungsversuche oder -wünsche aufgrund fehlender beschlüsse hinfällig waren.
Was meint ihr, macht es wirklich Sinn, Beschwerde gegen diese Beamten einzureichen? Wie ich gelesen habe, kann das negative Konsequenzen für mich haben, falls man der Meinung ist, ich könne die Vorwürfe nicht beweisen, was wirklich nicht einfach ist, da ich nur meine Freundin als Zeugin habe, die das ganze u.U. nur halb mitbekommen hat. Bekanntlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus, somit stehen die Aussagen 2er Menschen gegen die 2er Beamter. Weitere Beweise als meine und ihre Aussage, kann ich leider nicht vorlegen.
Desweiteren würde ich mich gern darüber aufklären lassen, ob die Informationen, die ich über die ganze Durchsuchungssache habe, der Wahrheit entspricht, bzw. noch aktuell sind. Ich konnte dazu im Netz noch keine Gesetzesgrundlage finden, da sich alles immer um Onlindurchsuchungen dreht.
Danke für's Lesen und schonmal im Vorraus für eure Antworten.