Hallo,
ich bin zur Zeit in der 13. SSW und werde die verbliebene Elternzeit für mein 1. Kind in Anspruch nehmen (da verbleiben mir noch knapp 2 Jahre). Ich bin im Lehramtsreferendariat (RLP) und somit verbeamtet auf Wiederruf (Privatversichert - falls das wichtig sein sollte :???: )
Jetzt stehe ich vor der Frage, ob es sinnvoll wäre die 2 verblieben Jahre auf einen Schlag zu beantragen, oder zunächst nur die Überbrückungszeit bis zum Mutterschutz für das zweite Kind.
Da scheint es nämlich einen finanziellen Stolperstein zu geben.
Ich habe irgendwo im Netz gelesen, dass man, wenn man während der Elternzeit in Mutterschutz ist (also die komplette Mutterschutzfrist mit Elternzeit überdeckt ist) keine Bezüge vom Arbeitgeber erhält sondern nur diese Ausgleichssumme von 13 Euro pro Arbeitstag.
Falls man während der Mutterschutzfrist jedoch nicht in Elternzeit ist, so soll man angeblich währenddessen die vollen Bezüge bekommen die man zuvor auch hatte.
Wenn das so stimmt, wäre es in meinem Fall finanziell auf jeden Fall sinnvoll, meinen Elternzeitantrag erst mal nur bis zu Beginn der Mutterschutzfrist zu stellen - damit ich die Bezüge bekomme.
Aber ich finde nirgendwo ein offizielles Statement dazu.
Hat irgendjemand Erfahrungen oder Tipps, an wen man sich wenden kann?
Danke schon mal,