Beraten lassen
Hallo,
das beste ist, wenn ihr euch beraten lasst. Schulden wegen Unterhalt kommen schnell zusammen, das kenne ich von einer Familie aus dem Bekanntenkreis.
Das Amt streckt eben den Unterhalt erst mal vor und holt es sich dann wieder beim Kindsvater. Das Amt zahlt bei Zahlungsunfähigkeit des Vaters erst mal für 6 Jahre den Mindestsatz - soviel ich weiss. Aber wiegesagt holt sich das Amt das wieder und zwar eindringlich.
Da du gerade schwanger bist, solltest du zu einer Schwangerenberatung gehen. Da ihr selbst so wenig Geld habt, müsstet ihr ja sogar noch Zuschüsse kriegen und Unterhaltszahlungen sind dann sowieso nicht möglich. Eine Schwangerenberatungsstelle würde ich also unbedingt mit einbeziehen.
Solltet ihr wegen den Schulden Probleme kriegen, könntet ihr euch mal überlegen zu einer Schuldenberatung zu gehen. Die können mit den Ämtern oft besser reden.
Ob das mit dem Alg 1 zusammenhängt, kann ich nicht sagen.
Unterhalt muss aber durch das Einkommen deines Mannes berechnet werden - da du schwanger bist, ist er dir und dem Kind gegenüber zukünftig auch unterhaltsverpflichtet, auch wenn ihr nicht verheiratet seid oder wärt. Das würde bei einer Rückzahlung berücksichtigt werden müssen.