Wenn du von deinem neuen Vermiter eine Zusage hattest,
...dann ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Dies ist natürlich schwierig zu beweisen (Zeugen). Aber ich gehe mal davon aus, das es so ist. Oder wart ihr so blauäugig nur auf die Möglichkeit hin, die neue Wohnung zu bekommen, eure alte zu kündigen?
Sollte dir das gelingen, kannst du ihn Schadenersatzpflichtig machen. Das heißt er kommt für alle Kosten auf, die euch durch seinen Rückzieher entstehen. Notfalls auch für ein Hotel bis ihr was passendes gefunden habt.
Wenn du Fragen hast melde dich gerne auch per PN
LG
Heiner